Die Nachfrage nach Balkonkraftwerken wächst und mit ihr auch die Forderung nach weniger Bürokratie und einer erleichterten Inbetriebnahme der Mini-PV-Anlagen. Eine vom Freiburger Balkonsolar-Verein und dem YouTuber Andreas Schmitz, auch bekannt als AkkuDoktor, eingereichte Petition knüpft genau hier an und fordert unter anderem eine Anhebung der maximalen Leistung sowie eine Vereinfachung des Anmeldeverfahrens.
Dafür wurden bis Ende April Unterschriften für die Petition gesammelt. Das dafür erforderliche Minimum von 50.000 Unterzeichnenden wurde deutlich überschritten und schlussendlich haben knapp 102.000 Menschen ihre Unterstützung für die Forderungen ausgesprochen.
Forderung nach mehr Leistung und Erleichterungen beim Balkonkraftwerk anmelden
Die Petenten setzen sich für spürbare Erleichterungen beim Betrieb von Balkonkraftwerken ein. Die Petition fordert von der Bundesregierung eine Anhebung der Leistung von Mini-PV-Anlagen von bisherigen 600 Watt auf künftig 800 Watt. Eine Forderung, die auch der VDE bereits gestellt hat. Außerdem darf der geplante Austausch des Stromzählers kein Grund für die Ablehnung einer Balkonsolaranlage sein. Als vorübergehende Lösung sollen auch rückwärts drehende Zähler akzeptiert werden. Darüber hinaus soll der Anmeldungsprozess vereinfacht werden und Balkonsolargeräte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohneigentumsgesetz als privilegierte Maßnahme ähnlich behandelt werden, wie Wallboxen.
Aussichten auf Erfolg stehen gut
Am 8. Mai hat sich auch der Petitionsausschuss des Bundestags mit den Forderungen befasst. Dort stießen die Petenten auf großen Anklang. Das lag wohl auch an der Tatsache, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wenige Tage zuvor am 5. Mai die finale Photovoltaik-Strategie vorgestellt hatte. Alle Forderungen der Online-Petition sind darin enthalten.
Auch die Justizminister der Länder hatten entsprechende Erleichterungen bereits im letzten Jahr gegenüber dem Bund geäußert. Bisher ist allerdings nicht viel passiert. In einem nächsten Schritt sollen die Maßnahmen nun aber vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Eine Verabschiedung der Neuerungen und Vereinfachungen beim Anmelden eines Balkonkraftwerks könnte dann nach der Sommerpause 2023 erfolgen.