Immer mehr Menschen entscheiden sich für sogenannte Balkonkraftwerke. Die kleinen Solaranlagen werden unkompliziert am Balkon oder der Fassade befestigt und bringen deutlich weniger Hürden mit sich, als große Anlagen auf dem Dach. Der erzeugte Strom gelangt dann über eine normale Steckdose direkt ins Hausstromnetz.
Wer allerdings in einem Mehrfamilienhaus wohnt, der benötigt für dieses Vorhaben bisher von der Eigentümergemeinschaft eine Zustimmung. Der Grund: Auch wenn es sich um den eigenen Balkon handelt, wird das optische Erscheinungsbild des Wohngebäudes durch die Anbringung der Mini-PV-Anlage verändert und bedarf damit laut geltender Gesetze die Zustimmung der EigentümerInnengemeinschaften.
Bundeswirtschaftsminister will gesetzliche Hürde aus dem Weg räumen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will, dass diese gesetzliche Hürde bald der Vergangenheit angehört. Im Rahmen einer vor Kurzem präsentierten Photovoltaik-Strategie soll das Hindernis aus dem Weg geräumt werden und Eigentümer- sowie MieterInnen in Zukunft einen Anspruch auf die Zustimmung für ein Balkonkraftwerk erhalten.
Das Vorhaben ist ähnlich wie bereits bei der Diskussion um die Ladestationen für E-Autos. Die Mini-Solaranlagen würden damit dann in den sogenannten Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden.
Eigentümergemeinschaften könnten Mitspracherecht behalten
Allerdings könnte eine Absprache mit der EigentümerInnengemeinschaft aller Wahrscheinlichkeit auch nach der Gesetzesänderung noch notwendig sein. Zwar muss diese dann der Errichtung eines Balkonkraftwerks zustimmen, könnte aber dennoch ein Mitspracherecht behalten. Damit wäre die Installation der Anlage zwar gestattet, die EigentümerInnengemeinschaft kann aber immer noch (mit-)entscheiden, wo und wie Solarmodule am Haus angebracht werden.
Es bleibt also abzuwarten, wie sich mögliche Gesetzesänderungen in Zukunft auf die Installation von Balkonkraftwerken und anderen Mini-PV-Anlagen auswirken.