Förderung von Solaranlagen 2023: Diese Regelungen gelten

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Die Bundesregierung hat beschlossen, einige gesetzliche Regelungen für Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 zu vereinfachen und so den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Dies betrifft sowohl größere Anlagen für Dächer von Einfamilienhäusern als auch kleinere Anlagen für Balkone, die auch als Stecker-Solaranlagen bekannt sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen aufgelistet, die für die BetreiberInnen von Solaranlagen von Vorteil sind.

1. 70-Prozent-Regelung gelockert

Die Einspeiseleistung von Solaranlagen war bislang durch die sogenannte 70-Prozent-Regelung beschränkt. Diese besagt, dass PV-Anlagen in der Lage sein müssen, ihre Einspeiseleistung auf 70 Prozent ihrer Maximalleistung zu drosseln. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, hat die Regierung die 70-Prozent-Regelung für viele Anlagen aufgehoben:

  • PV-Neuanlagen bis 25 Kilowatt-Peak (kWp), die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, müssen die 70-Prozent-Regelung nicht mehr erfüllen.
  • Für PV-Bestandsanlagen unter 7 kWp entfällt die 70-Prozent-Hürde ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls.
  • Bestandsanlagen über 7 kWp müssen ein intelligentes Messsystem (“Smart Meter”) einbauen, um von der 70-Prozent-Regelung befreit zu werden.

2. Nullsteuersatz beim Kauf von Solaranlagen

Die Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen an Gebäuden entfällt. Genauer gesagt wird sie von 19% auf 0% herabgesetzt. Dies bedeutet, dass Solaranlagen um den Betrag der Mehrwertsteuer günstiger werden, vorausgesetzt, der Handel gibt die Ersparnis an die KundInnen weiter.

3. Steuerfreie Einspeisevergütung

Auch die Einkommensteuer für die Einnahmen aus der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom aus Solaranlagen entfällt für das Steuerjahr 2022 automatisch. Dies gilt für Anlagen bis 30 kWp für Einfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit, solange die Gesamtleistung pro steuerpflichtiger Person 100 kWp nicht überschreitet. Eine steuerliche Anmeldung ist trotzdem weiterhin erforderlich.

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