Robert Habeck gab in der am 31.01.2023 ausgestrahlten Sendung von Markus Lanz einen Ausblick auf das geplante Net-Metering für Balkonkraftwerke. Dabei soll in Zukunft das Rückwärtslaufen des Stromzählers bei Netzeinspeisung kein Problem mehr darstellen. In vielen EU-Nachbarstaaten ist diese solarfreundliche Praxis bereits Standard.
Was bedeutet Net-Metering?
Net Metering ist ein Vergütungsmodell für die Einspeisung von Solarstrom, bei dem nur die Nettoenergie in Rechnung gestellt wird, die monatlich verbraucht wird. Das heißt, es wird nur für die Differenz zwischen dem vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom und der vom Haus verbrauchten Energie gezahlt.
Für SolarbetreiberInnen hat das einen großen Vorteil, da sie so vollumfänglich von Überschüssen in der eigenen Stromerzeugung profitieren können und somit kaum Solarstrom verloren geht.
Was genau wurde besprochen?
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, Professorin und Bauingenieurin Lamia Messari-Becker, sowie der Paderborner Windkraftunternehmer Johannes Lackmann diskutierten über die Kernthemen der Netzwirtschaft. Eine Frage, die in der Diskussion auch aufkam, war die Berechnung der Netzgebühren für das Net-Metering.
Habeck kündigte in der Sendung an, dass das Net-Metering für Balkonkraftwerke in Deutschland bald umgesetzt werde. Er erklärte, dass NutzerInnen von Balkonkraftwerken oder Batterien aus E-Mobilen ihren Stromverbrauch gegenrechnen können sollen. Die Umsetzung dieser Regelung sei bereits für das letzte Jahr geplant gewesen, konnte bisher aber nicht realisiert werden. Laut Habeck sei die Freigabe für das Rückwärtslaufen der Zähler nun in Arbeit und solle ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden.
Wann dürfen Stromzähler rückwärts laufen?
Seit der Ankündigung ist mittlerweile einige Zeit vergangen und auch die Pläne zur Umsetzung von rückwärts laufenden Stromzählern sind konkreter. Anders als angekündigt, gibt es bisher keinen konkreten Zeitplan für das dauerhafte Net-Metering. Stattdessen sollen übergangsweise Balkonkraftwerke an alle Stromzähler angeschlossen werden dürfen. Wer einen genauen Blick in die Anfang Mai veröffentlichte Photovoltaik-Strategie von Habeck wirft, findet dort eine entsprechende Passage.
Konkret heißt es dort als Maßnahme im Solarpaket I, dass rückwärts drehende Zähler vorübergehende geduldet werden sollen: “Dies soll allerdings nur so lange geduldet werden, bis ein Zweirichtungszähler (im Regelfall eine moderne Messeinrichtung) installiert wird. Dazu werden wir Messstellenbetreibende verpflichten. Ein dauerhafter Betrieb der Balkon-PV-Anlage hinter rückwärtsdrehenden Zählern sowie eine Ausweitung dieser Regelung auf leistungsstärkere PV-Anlagen ist nicht geplant und wäre auch nicht sachgerecht. Es soll lediglich ermöglicht werden, das Steckersolargerät schon vor dem ggf. nötigen Zählerwechsel anschließen zu dürfen.”