Neue Leitlinie ermöglicht mehr Solaranlagen auf Kirchen und anderen historischen Gebäuden

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Bisher waren Kirchen quasi von der Energiewende ausgeschlossen. Der Denkmalschutz verhinderte die Installation einer Solaranlage in den meisten Fällen. Doch die weitläufigen Dächer vieler historischer Bauwerke bieten großes Potenzial. Nach etlichen Protesten von KirchenvertreterInnen und AktivistInnen haben die Behörden in Baden-Württemberg nun ihre Meinung geändert. 

Für viele kamen die neuen Richtlinien der Wohnungsbauministerin von Baden-Württemberg, Nicole Razavi (CDU), die erstmals im Sommer 2022 besprochen wurden, unerwartet. Ab jetzt gilt: Die Installation von PV-Modulen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist grundsätzlich zu genehmigen. Nur in Ausnahmefällen kann die Behörde die Erlaubnis verweigern. 

Diese Sinneswandlung ist vor allem für Städte relevant, die über eine historische Altstadt verfügen. Dort stehen häufig über die Hälfte der Bauwerke unter Denkmalschutz. Durch das Ausklammern dieser Gebäude waren die hohen Klimaziele dieser Kommunen bisher nicht zu erreichen.

Die Entscheidung kommt gut an

Die neuen Regelungen werden von den vier größten christlichen Kirchen des Bundeslandes begrüßt. Pläne zur Installation von Modulen an etwa 200 denkmalgeschützten Gebäuden wurden bereits diskutiert. In 74 Fällen erfolgte die Genehmigung sofort, bei weiteren 57 wurde die Installation unter bestimmten Bedingungen gestattet. 

Trotzdem werden nicht alle Kirchen mit Modulen bestückt: Denkmalschutzbehörden können die Genehmigung verweigern, wenn die Installation Schäden am Gebäude verursachen würde. Außerdem müssen sich die PV-Panels an die Farbe der Dachziegel anpassen und dürfen die optische Form des Gebäudes nicht zu stark verändern. Objekte, die zum Weltkulturerbe der UNESCO gehören, erhalten grundsätzlich keine Genehmigung.

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