MieterInnen sollen in Zukunft von spürbaren Erleichterungen bei Balkonkraftwerken profitieren. Dazu hat das Bundesjustizministerium einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen eines Balkonkraftwerks sicherstellen soll. Eine Antragsstellung bei VermieterInnen oder der EigentümerInnenversammlung ist laut dem Entwurf nicht mehr notwendig. Der Entwurf sieht Änderungen im Wohnungseigentumsgesetzes und im Bürgerlichen Gesetzbuch vor.
Das Vorgehen ist vergleichbar mit dem Anspruch auf eine Wallbox. Eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist dann zwar weiterhin notwendig, der Wunsch eines Balkonkraftwerks darf dann aber nicht einfach abgelehnt werden. Damit können auch MieterInnen an der Energiewende teilhaben, die Erneuerbaren Energien ausbauen und selbst Stromkosten einsparen.
Gesetzesänderungen sollen bürokratische Hürden abbauen
Bereits Anfang Mai wurde in der von Robert Habeck veröffentlichten Photovoltaik-Strategie eine Priorisierung von Balkonkraftwerken vorgesehen. Weniger Bürokratie und eine einfachere Nutzung sind das Ziel. Damit dürfte der Gesetzesentwurf zum Anspruch auf ein Balkonkraftwerk für WohnungseigentümerInnen und MieterInnen nicht der Letzte sein. Aktuell wird dieser noch innerhalb der Regierung abgestimmt.
Forderungen nach Vereinfachungen für Balkonkraftwerke gibt es viele. So hatten in einer im April gestarteten Petition mehr als 100.000 BürgerInnen Erleichterungen gefordert. Außerdem soll der bisherige Leistungsgrenzwert von 600 Watt auf künftig 800 Watt angehoben werden. Dieser Forderung hatte in der Vergangenheit bereits auch der VDE geäußert.