Photovoltaikanlagen auf Kirchen: Brandenburg passt Denkmalschutzgesetz an

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Brandenburg erleichtert die Genehmigung von Solaranlagen auf Denkmälern wie Kirchen und anderen historischen Gebäuden. Das Kabinett hat einem Gesetzentwurf der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes zugestimmt, um eine schnellere und einfachere Genehmigung von Solaranlagen zu ermöglichen. Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden.

Laut Kulturministerin Manja Schüle (SPD) soll die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen künftig die Regel sein und nicht mehr die Ausnahme. Allerdings werde weder der Denkmalschutz noch der besondere Schutz herausgehobener Denkmäler aufgegeben, betonte Schüle. Es werde auch weiterhin weder Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Sanssouci noch Windräder in den Sichtachsen der Pücklerschen Parks geben.

Vereinbarung mit Kirchen: Erhalt historischer Gebäude vereinbar mit dem Ausbau erneuerbarer Energien

Die Kulturministerin verwies auf eine Vereinbarung mit der evangelischen und der katholischen Kirche vom vergangenen November. Dort sei deutlich gemacht worden, dass der Erhalt historischer Gebäude und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht im Widerspruch zueinander stehen. Beide seien ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit und leiteten sich aus den gleichen Werten ab.

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern nur noch bei besonders landschaftsprägenden Bauten ausgeschlossen werden. Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes sollen erneuerbare Energien gefördert und gleichzeitig der Denkmalschutz gewahrt werden.

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