Schleswig-Holstein startet zweiten Förderzeitraum für Balkonkraftwerke

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Die Förderung des Umweltministeriums Schleswig-Holstein für steckerfertige Photovoltaikanlagen geht ab dem 30.03.2023 in die nächste Runde. Nachdem die erste Unterstützungsinitiative gut angenommen wurde, startet nun die zweite von insgesamt vier Förderphasen. Das Interesse der BürgerInnen an den staatlichen Zuschüssen ist groß: Bereits Anfang Januar gingen mehr als 760 Anträge für eine Förderung von bis zu 200 Euro ein. Die Unterstützung ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Welche Voraussetzungen benötigt man für eine Bewerbung?

Der Wechselrichter des Balkonkraftwerks darf eine Maximalleistung von 600 Watt nicht überschreiten. Außerdem ist eine Registrierung beim zuständigen Netzbetreiber notwendig und die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. MieterInnen benötigen zudem das Einverständnis ihrer Vermietung. Sind alle Ansprüche erfüllt, fördert das Land die Hälfte der Anschaffungs- und Installationskosten, aber nicht mehr als 200 Euro pro Mini-Solaranlage. 

Die Antragstellung erfolgt online über das Landesportal Schleswig-Holstein. Dort können auch andere Anträge für das Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” gestellt werden.

Balkonkraftwerke sollen die Energiewende in Schleswig-Holstein unterstützen

Durch Mini-Solaranlagen können sich auch Privatpersonen an der Energiewende beteiligen. Diese persönliche Teilhabe erhöht auch die Unterstützung bei politischen Initiativen für den Klimaschutz. Zusätzlich setzen Balkonkraftwerke ein sichtbares Zeichen für grünen Strom und animieren so weitere Bürger zum Kauf einer Solaranlage.

Das Umweltministerium Schleswig-Holstein sieht in den kleinen Anlagen einen wichtigen Hebel für die Adaption erneuerbarer Energien in Deutschland.

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