Eine Person hält ein Solarmodul in den Händen, um dieses auf dem Dach anzubringen.

Stadt Ahlen fördert Stecker-Solaranlagen mit je 200 Euro Zuschuss

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Die Stadt Ahlen bezuschusst die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen. Beginnend ab dem 18. April können BürgerInnen entsprechende Anträge auf Förderung stellen. Die Mini-PV-Anlagen werden meist an Balkonbrüstungen, Garagendächern oder Fassaden montiert und erzeugen dann Strom, der direkt über die Steckdose als Eigenverbrauch genutzt wird. Besonders bei MieterInnen und EigentümerInnen, die nicht über ein eigenes Dach für eine großflächige PV-Anlage verfügen, stößt dieses Modell auf große Beliebtheit.

Pauschaler Zuschuss von 200 Euro je Haushalt

Auch im Jahr 2023 fördert die Stadt Ahlen den Kauf solcher Mini-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke mit einem pauschalen Zuschuss von 200 Euro pro Anlage und Haushalt. Künftig muss jedoch die Stecker-Solaranlage erst erworben, installiert und angemeldet werden, damit der Antrag für die Förderung gestellt werden kann.

Berechtigt sind PV-Anlagen, die ab dem 1. April 2023 gekauft wurden. Der Fördertopf der Stadt Ahlen für das laufende Jahr beläuft sich auf insgesamt 30.000 Euro und damit umgerechnet ca. 150 Stecker-Solaranlagen.

Voraussetzungen für die Förderung 

Damit die Förderung problemlos erfolgen kann, ist es wichtig, dass die allgemeinen technischen Vorschriften für Stecker-Solargeräte erfüllt sind und die Nennleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. Wo die Anlage erworben wird, spielt für die Förderung keine Rolle.

Förderanträge können ab 18. April 2023 bevorzugt über die Webseite der Stadt Ahlen gestellt werden. Der Antrag muss zudem die Rechnung über den Erwerb der Mini-PV-Anlage, den Nachweis über die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie einen Wohnort-Nachweis enthalten. 

Die Stadt Ahlen weist darauf hin, dass das Förderprogramm durch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel begrenzt ist. Die Anschaffung einer Stecker-Solaranlage erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko und Anträge können gegebenenfalls abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind oder der Fördertopf ausgeschöpft ist.

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