Die Stadt Goch in Nordrhein-Westfalen plant die finanzielle Unterstützung von Balkonkraftwerken, Heizungsanlagen und Lastenrädern. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr der Stadt hat einstimmig beschlossen, Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie zu verwenden, um die Anschaffung von Balkonkraftwerken in der Region zu fördern. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Förderrichtlinie zu erarbeiten, die dem Rat der Stadt Goch zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Erst dann kann eine Förderung von in der Richtlinie definierten Anlagen in der ausgewiesenen Höhe ermöglicht werden.
93.000 € zur Förderung von Klimaschutz
Das Förderprogramm wird auch die Arbeiten zum hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen in Privathäusern und die Anschaffung von Lastenrädern umfassen. Die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie, die der Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Klimaschutz-Investitionen in den Kommunen durch die Corona-Pandemie dienen, betragen insgesamt rund 93.000 Euro. Etwa 60 Prozent (55.000 Euro) sollen dabei für die Förderung von Balkonkraftwerken verwendet werden. Etwa 30 Prozent (28.000 Euro) sind für Arbeiten zum hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage vorgesehen, während 10 Prozent (9.300 Euro) für die Förderung von Lastenrädern verwendet werden sollen.
Die Stadt Goch will Richtlinien für alle drei Förderprogramme erarbeiten, um nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat die Einreichung von Anträgen durch die BürgerInnen zu ermöglichen. Derzeit können noch keine Anträge gestellt werden, Goch möchte die entsprechenden Informationen dazu noch veröffentlichen.